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Prosciutto di Parma

04.02.2019

BRL vertritt erfolgreich das Consorzio del Prosciutto di Parma (Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken) in einem Verfahren vor dem OLG Köln. Hierzu verweisen wir auf die entsprechende Pressemitteilung des Oberlandesgerichts zu seiner Entscheidung, wonach eine Produktbezeichnung "Culatello di Parma" als widerrechtliche Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) "Prosciutto di Parma" betrachtet wird. Die gesamte Pressemitteilung des OLG Köln im Wortlaut stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:

Pressemitteilung Oberlandesgericht Köln