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Private dürfen Falschparker abschleppen

WirtschaftsWoche 3/2020

10.01.2020

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autofahrer, die auf privaten Grundstücken falsch parken mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen. Dr. Verena Schepers, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplômée en Droit (DEUG), erklärt in der WirtschaftsWoche vom 10.01.2020 die Zusammenhänge.