Ja zur Zwangshaft bei Zweckentfremdung
Immobilien Zeitung 35/2018
Immobilien Zeitung 35/2018
30.08.2018
Wird angeordnet, eine Wohnung nicht mehr zweckfremd zu nutzen, muss der Eigentümer oder Mieter das entsprechende Nutzungskonzept aufgeben. Rechtsanwalt Mathias Münch erläutert die Hintergründe in der Immobilien Zeitung 35/2018.