Group 2 Created with Sketch.

Auszugsunwilliger Besitzer muss Neueigentümer entschädigen

Immobilien Zeitung 13/2019

29.03.2019

Zieht der Besitzer einer zwangsversteigerten Wohnimmobilie nicht aus und fehlt ein Mietvertrag, muss er dem neuen Eigentümer eine Nutzungsentschädigung zahlen. Rechtsanwalt Mathias Münch erläutert die Zusammenhänge in der Immobilien Zeitung 13/2019.