Auszugsunwilliger Besitzer muss Neueigentümer entschädigen
Immobilien Zeitung 13/2019
Immobilien Zeitung 13/2019
29.03.2019
Zieht der Besitzer einer zwangsversteigerten Wohnimmobilie nicht aus und fehlt ein Mietvertrag, muss er dem neuen Eigentümer eine Nutzungsentschädigung zahlen. Rechtsanwalt Mathias Münch erläutert die Zusammenhänge in der Immobilien Zeitung 13/2019.