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Praxisgruppe

Stiftungen & Non-Profit-Organisationen

Gemeinnützige Einrichtungen wie Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Kapitalgesellschaften sowie gemeinnützige Einrichtungen der öffentlichen Hand stehen vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich des Erhalts von Steuerbefreiungen bzw. –vergünstigungen.

Unser Beratungsangebot ist so vielschichtig wie die Betätigungsfelder unserer Mandanten in diesem Bereich. Gemeinnützigkeitsrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht und Vereinsrecht sind unsere Kernkompetenzen für die Beratung bei der Wahl der passenden Organisationsform, Errichtung, Mittelbeschaffung, Mittelverwendung, Umstrukturierung und Kooperationen. Als multidisziplinäre Kanzlei stehen wir Ihnen darüber hinaus bei allen sonstigen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen von der Gründung über die laufende Zweckverwirklichung bis hin zur Restrukturierung zur Seite. Selbstverständlich erbringen wir für unsere steuerbegünstigten Mandanten auch jegliche Leistungen der laufenden Steuerberatung (Finanzbuchhaltung Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen) sowie der Wirtschaftsprüfung. 

Wir beraten steuerbegünstigte Organisationen mit Leidenschaft für die fachlichen Themen und die gute Sache selbst. Nur so kann nach unserem Verständnis erfolgreiche und dauerhafte Zusammenarbeit gelingen. 
 

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